Wien - Graz 2008
ISBN 978-3-7083-0568-4
Abstract

Aus dem Vorwort von Sektionschef Dr. Arthur Winter (Bundesministerium für Finanzen)
Eine moderne Verwaltung ohne IT-Unterstützung ist nicht vorstellbar
Die öffentliche Verwaltung ist mittlerweile – was den erfolgreichen Technologieeinsatz betrifft – mit privatwirtschaftlich geführten Betrieben durchaus vergleichbar. Unter den Leitbegriffen Bürgerservice, New Public Management (NPM), Verwaltungsmodernisierung oder e-Government wurden in den letzten Jahren nicht nur beachtliche Summen investiert sondern auch beeindruckende Ergebnisse und Erfolge erzielt. Die IT in der öffentlichen Verwaltung bedeutet dabei nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern öffentlichkeitswirksame Services und Verfahren zur Nutzung anzubieten, sondern auch die internen Verwaltungsprozesse zu automatisieren, zu beschleunigen und vergleichbar darzustellen. Das Outsourcing von Shared Services in eigene Rechtsträger wie zum Beispiel das Bundesrechenzentrum (BRZ GmbH), die Buchhaltungsagentur (BUHAG), die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) oder die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wurden unter Einsatz von beachtlichen Investitionsvolumina errichtet und werden erfolgreich betrieben. Neben den geschaffenen Einrichtungen sind es auch Shared Service Anwendungen wie ein flächendeckendes und vernetztes Budgetmanagement, eine Kostenrechung, eine Finanzbuchhaltung oder eine Bundesbesoldung (in der jeder Bedienstete eine aktive Rolle übernehmen kann), die eingeführt wurden und erfolgreich angewendet werden. Hinter all diesen Investitionen steht nicht nur ein existierender gesetzlicher Auftrag, sondern eine politische Zielsetzung und das Vorhandensein von Management- und IT-Kompetenzen. Des Weiteren ist es aber auch die Pflicht jedes Einzelnen, die aus den Steuereinnahmen bereitgestellten Budgetmittel so effizient und sparsam wie möglich einzusetzen.
Die Antwort auf die Frage nach einem Return on Investment ist nicht nur ex ante eine wichtige Grundlage für Entscheidungen, sondern auch die Grundlage für ex post Prüfungen durch die jeweilige Organisation selbst. Damit werden nicht nur die erreichten Einsparungspotentiale verifiziert und mit Nachdruck realisiert, es entsteht auch eine Basis, auf der ein eigenes KnowHow – auch in Form von Weissensmanagement organisiert – aufgebaut werden kann. Damit besteht eine Grundlage, die Gegenstand einer fundierten internen und externen nachprüfenden Kontrolle sowie einer qualifizierten Öffentlichkeitsarbeit darstellt. Die Verwaltung ist jedenfalls, speziell bei großen Investitionen, massiv gefordert vorab transparente Kosten-/Nutzenberechnung darzustellen und nachträglich zu beweisen.
Bisher war es nicht möglich diesem Prozess eine wissenschaftlich fundierte und praktikable Methode zu Grunde zu legen. Das hat zu unterschiedlichsten Bewertungsverfahren und –versuchen geführt, die in weiterer Folge nur sehr aufwendig oder gar nicht verifizierbar waren. Das gegenständliche Verfahren soll daher im richtigen Verhältnis zwischen Wissenschaft und praktischer Umsetzung, gepaart mit nachvollziehbarer Transparenz, jene Entscheidungssicherheit und Nachprüfbarkeit erzeugen, durch die alle Beteiligten und Betroffenen einen Vorteil erlangen können.
Die Antwort auf die Frage nach einem Return on Investment ist nicht nur ex ante eine wichtige Grundlage für Entscheidungen, sondern auch die Grundlage für ex post Prüfungen durch die jeweilige Organisation selbst. Damit werden nicht nur die erreichten Einsparungspotentiale verifiziert und mit Nachdruck realisiert, es entsteht auch eine Basis, auf der ein eigenes KnowHow – auch in Form von Weissensmanagement organisiert – aufgebaut werden kann. Damit besteht eine Grundlage, die Gegenstand einer fundierten internen und externen nachprüfenden Kontrolle sowie einer qualifizierten Öffentlichkeitsarbeit darstellt. Die Verwaltung ist jedenfalls, speziell bei großen Investitionen, massiv gefordert vorab transparente Kosten-/Nutzenberechnung darzustellen und nachträglich zu beweisen.
Bisher war es nicht möglich diesem Prozess eine wissenschaftlich fundierte und praktikable Methode zu Grunde zu legen. Das hat zu unterschiedlichsten Bewertungsverfahren und –versuchen geführt, die in weiterer Folge nur sehr aufwendig oder gar nicht verifizierbar waren. Das gegenständliche Verfahren soll daher im richtigen Verhältnis zwischen Wissenschaft und praktischer Umsetzung, gepaart mit nachvollziehbarer Transparenz, jene Entscheidungssicherheit und Nachprüfbarkeit erzeugen, durch die alle Beteiligten und Betroffenen einen Vorteil erlangen können.
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